Sie möchten ein bestehendes Leistungsangebot auf neue Füße stellen oder ein gänzlich neues Angebot entwickeln? Nutzen Sie unser Fachwissen im Bereich der Pädagogik.
Kaum ein Arbeitsfeld wandelt sich so schnell wie das der sozialen Aufgaben mit Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung. Genau wie die beteiligten Fachkräfte stets ihre Arbeit und Methoden hinterfragen und anpassen müssen, so gilt dieses ebenfalls für die zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen resp. Leistungsvereinbarungen der einzelnen Angebote.
Auch ergeben sich durch neue Erkenntnisse der Forschung und Wissenschaft Pilotprojekte und neuartige Angebote, die einer fundierten Arbeitsgrundlage bedürfen, die gleichermaßen Theorie und Praxis verbindet.
In beiden Fällen stehen Ihnen unsere erfahrenen pädagogischen Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Leistungsbeschreibung resp. Leistungsvereinbarung sowie eine Qualitäts(entwicklungs)vereinbarung und stellen diese Ihren regionalen Anbietern vor.
Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) sowie der Sozialhilfe resp. ambulanten Eingliederungshilfe im Sinne der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB XII iVm. SGB IX).
1. Schritt: Ziele eruieren und abstimmen
Am Anfang eines jeden Projektes steht die Frage nach dem Ziel. Doch damit verbunden ist oftmals bereits der schwierigste Prozess: Denn die Frage nach dem "Was möchten Sie?" ist nicht immer leicht zu beantworten, aber ihre Beantwortung ist unabdingbar für ein erfolgreiches Projekt. Nur wer sein Ziel kennt, kann den richtigen Kurs wählen.
Schritt 3: Entwicklung und Erstellung neuer Vereinbarungen
Auf Basis Ihrer realistischen Ziele, Vorstellungen und Bedarfe erstellen wir für Sie einen ersten Entwurf einer Leistungs- und/oder Qualitätsvereinbarung. Dieser beinhaltet bereits viele erforderliche und zielführende Aspekte und Regelungen.
In gemeinsamen Fachgesprächen mit Ihnen, unter Einbindung möglichst aller betroffenen Fachbereiche, erörtern wir diesen Entwurf Punkt für Punkt und stimmen die einzelnen Aspekte miteinander ab. Ziel dieses Entwicklungsprozesses ist ein praxisnaher Vereinbarungsentwurf, der in die Verhandlung eingebracht werden kann. Hierbei sind Qualität und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen zu berücksichtigen.
Anpassung bestehender Vereinbarungen
Haben wir im Zusammenhang mit der Bedarfsanalyse festgestellt, dass Ihre aktuelle Nachfrage durch bereits vorhandene Hilfsangebote gedeckt werden kann, empfehlen wir diese auf Aktualität und Zukunftsfähigkeit zu hinterfragen. Denn es könnte erforderlich sein, Ihre bestehenden Angebote entsprechend dem definierten Ziel und festgestelltem Bedarf neu auszurichten.
Schritt 4: Umsetzung durch Verhandlung
Die erstellten Entwürfe resp. die angepassten Vereinbarungen sind nun mit dem Vereinbarungspartner, sprich: Leistungserbringer, zu verhandeln. Dabei können unterschiedliche Sichtweise zum Tragen kommen: Beide Seiten verfolgen differenzierende Ziele, die in einem gemeinsamen Vereinbarungswerk zu berücksichtigen sind.
Dazu sind Verhandlungen notwendig. Diese sind fachlich und sachbezogen, aber auch zielorientiert (siehe oben) zu führen.
Am Ende des Verhandlungsprocederes steht ein Werk, das für beide Seiten - Leistungsträger und Leistungserbringer - eine zukunftsorientierte Arbeitsgrundlage darstellt.
Unsere Beratung und Unterstützung bei Leistungsvereinbarungen und Kalkulationen setzt genau an der Stelle an, an der Struktr, Art, Inhalt und Qualität der Leistung ins Monetäre übergehen: Bei der "Übersetzung" der zuvor vereinbarten Leistungsaspekte in Einzelkosten. Dabei unterstützen wir Sie von der Entwicklung und Verfassung der Leistungsvereinbarung bis hin zum Abschluss wirtschaftlicher und sparsamer Entgelte.