Wir verhandeln die Entgelte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX), Alten- und Pflegeheime (SGB XI) und in der Folge Sozialhilfeeinrichtungen (SGB XII).
Verhandlungen in den Bereichen der Sozialen Arbeit stellen ein besonderes Angebot unserer Kommunalberatung dar und gleichzeitig sehen wir diese als eine Herausforderung zum Nutzen aller. Bevor wir daher mit der Kalkulation der Entgelte beginnen, machen wir uns zunächst ein Bild über Art, Inhalt und Qualität der erbrachten Leistungen und passen diese den tatsächlichen Bedarfen an. Nur unter Würdigung und Beachtung dieser Aspekte ist eine abschließende Prüfung der Kalkulationen möglich.
Daran schließen sich, in Anwendung der viel zitierten Urteile des Bundessozialgerichts aus den Jahren 2009 und 2013, die Prüfung auf Plausibilität sowie die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit an.
Für die fachlichen Auseinandersetzungen mit den privaten und freien Trägern bringen unsere geschulten Mitarbeiter jahrelange Erfahrung in der strategischen Gesprächsführung aus Einzelverhandlungen und langwierigen Schiedsstellenverfahren ein. Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern stellen wir ein Gleichgewicht zu den ebenso erfahrenen "Berufsverhandlern" der Einrichtungen dar.
Ziel ist eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der Verhandlungsunterlagen, ausgehend von den Leistungsbeschreibungen über die Vereinbarungen zu Leistung, Qualität und Entgelt sowie eventuell bestehender zusätzlicher Absprachen bis hin zu den Entgeltverhandlungen.
Nur wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und jede für sich nachvollziehbar ist, kann ein für alle Beteiligten transparentes Ergebnis erzielt werden.
Dementsprechend analysieren und bewerten wir die eingereichten Kalkulationsunterlagen auf ihre Plausibilität und Konsistenz. Bestehende Lücken, die in diesem Zusammenhang festgestellt wurden und die nicht durch vorhandene Unterlagen geschlossen werden können, schließen wir durch das Zugrundelegen fundierter Benchmark- und Vergleichswerte, gewonnen aus zahlreichen Auswertungen und Statistiken. Somit ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Verhandlungsunterlagen lückenlos und umfassend sind.
Mit Blick auf mögliche Revisionen und Nachprüfungen sehen wir es zusätzlich als unsere Aufgabe an, Ihnen eine abschließende Dokumentation der Verhandlungsprozesse anzufertigen, mit dem Ziel, den erreichten Abschluss nachvollziehbar und erklärbar - auch und vor allem für die zu beteiligenden Gremien - darzustellen.
Entgelte, ob als kalendertägliche Sätze, als pauschalierte Budgets oder als Fachleistungsstunden vereinbart, sind stets in zweierlei Relation zu sehen und entsprechend zu bewerten:
Das regionale Umfeld und die dortigen sozialpolitischen und anbieterstrukturellen Besonderheiten beeinflussen ebenso maßgeblich das Entgelt wie der konkrete Inhalt der Leistung. Beide Aspekte werden von uns berücksichtigt, analysiert und geprüft.
Ziel ist das Ermitteln eines wirtschaftlich angemessenen Entgelts unter Würdigung des sozialen Kontextes und unter Aufrechterhaltung der regionalen Anbieterlandschaft.
Nachvollziehbare Kalkulationen sind Basis für revisionssichere Zahlungsströme und stellen gleichzeitig eine fundierte Grundlage für kommende Verhandlungen in den Folgejahren dar.