Pflegesatz- und Entgeltverhandlungen
Wir sind Ihr Verhandlungspartner - egal ob es um kalendertägliche Entgeltsätze, um Fachleistungsstunden oder pauschale Vergütungen geht

Wir verhandeln die Entgelte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX), Alten- und Pflegeheime (SGB XI) und in der Folge Sozialhilfeeinrichtungen (SGB XII).

Verhandlungen in den Bereichen der Sozialen Arbeit stellen ein besonderes Angebot unserer Kommunalberatung dar und gleichzeitig sehen wir diese als eine Herausforderung zum Nutzen aller. Bevor wir daher mit der Kalkulation der Entgelte beginnen, machen wir uns zunächst ein Bild über Art, Inhalt und Qualität der erbrachten Leistungen und passen diese den tatsächlichen Bedarfen an. Nur unter Würdigung und Beachtung dieser Aspekte ist eine abschließende Prüfung der Kalkulationen möglich.

 

Daran schließen sich, in Anwendung der viel zitierten Urteile des Bundessozialgerichts aus den Jahren 2009 und 2013, die Prüfung auf Plausibilität sowie die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit an.

 

Für die fachlichen Auseinandersetzungen mit den privaten und freien Trägern bringen unsere geschulten Mitarbeiter jahrelange Erfahrung in der strategischen Gesprächsführung aus Einzelverhandlungen und langwierigen Schiedsstellenverfahren ein. Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern stellen wir ein Gleichgewicht zu den ebenso erfahrenen "Berufsverhandlern" der Einrichtungen dar.

 

Ziel ist eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der Verhandlungsunterlagen, ausgehend von den Leistungsbeschreibungen über die Vereinbarungen zu Leistung, Qualität und Entgelt sowie eventuell bestehender zusätzlicher Absprachen bis hin zu den Entgeltverhandlungen.

Prüfung auf Plausibilität

Nur wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und jede für sich nachvollziehbar ist, kann ein für alle Beteiligten transparentes Ergebnis erzielt werden.

 

Dementsprechend analysieren und bewerten wir die eingereichten Kalkulationsunterlagen auf ihre Plausibilität und Konsistenz. Bestehende Lücken, die in diesem Zusammenhang festgestellt wurden und die nicht durch vorhandene Unterlagen geschlossen werden können, schließen wir durch das Zugrundelegen fundierter Benchmark- und Vergleichswerte, gewonnen aus zahlreichen Auswertungen und Statistiken. Somit ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Verhandlungsunterlagen lückenlos und umfassend sind.

 

Mit Blick auf mögliche Revisionen und Nachprüfungen sehen wir es zusätzlich als unsere Aufgabe an, Ihnen eine abschließende Dokumentation der Verhandlungsprozesse anzufertigen, mit dem Ziel, den erreichten Abschluss nachvollziehbar und erklärbar - auch und vor allem für die zu beteiligenden Gremien - darzustellen.

Prüfung der Wirtschaftlichkeit

Entgelte, ob als kalendertägliche Sätze, als pauschalierte Budgets oder als Fachleistungsstunden vereinbart, sind stets in zweierlei Relation zu sehen und entsprechend zu bewerten:

  1. regional
  2. inhaltlich

Das regionale Umfeld und die dortigen sozialpolitischen und anbieterstrukturellen Besonderheiten beeinflussen ebenso maßgeblich das Entgelt wie der konkrete Inhalt der Leistung. Beide Aspekte werden von uns berücksichtigt, analysiert und geprüft.

 

Ziel ist das Ermitteln eines wirtschaftlich angemessenen Entgelts unter Würdigung des sozialen Kontextes und unter Aufrechterhaltung der regionalen Anbieterlandschaft.

 

Nachvollziehbare Kalkulationen sind Basis für revisionssichere Zahlungsströme und stellen gleichzeitig eine fundierte Grundlage für kommende Verhandlungen in den Folgejahren dar. 

Unsere Leistungen im Überblick
  • Analyse und Beurteilung der betriebswirtschaftlichen Situation
  • Beurteilung der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der geforderten Kostenarten (Löhne, Sachkosten, etc.) durch Anlegen von spezifischen Kennzahlen
  • Prüfung der Umsetzung der durch BSG-Rechtsprechung für Pflegesatzverhandlungen festgelegten prospektiven Ermittlung der Kostenarten
  • Dialog mit den Einrichtungen zur Erreichung von plausiblen und transparenten Kalkulationsgrundlagen
  • Durchführung des externen Vergleichs durch Anlegen eines umfangreichen Benchmark
  • stetige, parallele Begleitung der Verhandlungen in den entscheidenden Phasen durch unseren juristischen Kooperationspartner, gegebenenfalls auch bis zur Schiedsstelle
 
Unsere Beratung und Unterstützung bei Leistungsvereinbarungen und Kalkulationen setzt genau an der Stelle an, an der Struktr, Art, Inhalt und Qualität der Leistung ins Monetäre übergehen: Bei der "Übersetzung" der zuvor vereinbarten Leistungsaspekte in Einzelkosten. Dabei unterstützen wir Sie von der Entwicklung und Verfassung der Leistungsvereinbarung bis hin zum Abschluss wirtschaftlicher und sparsamer Entgelte.

Hier finden Sie uns

ingenkamp impuls, Inh. Norbert Ingenkamp

Geschäftsadresse:

Römerberg 14

55130 Mainz

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:

 

01 79 - 55 02 104

 

Via Mail erreichen Sie uns jederzeit über 

mail@kom-impuls.de

(Falls dieser Link nicht funktioniert, vergewissern Sie sich bitte dass Sie einen EMail-Clienten für mailto:Dienste definiert haben. *Windows/Start/Standardprogramme/Standardprogramm zuordnen*)

Zugriffe seit 29.08.2014

Druckversion | Sitemap
© ingenkamp impuls, Inh. Norbert Ingenkamp, Römerberg 14, 55130 Mainz